Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 27.05.2003 - 1 A 133/02
- OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.06.2004 - 12 C 10660/04
Verstoß gegen Ausschreibungspflicht nur bei unangemessener Gebührenhöhe erheblich
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03
Zwar wird in der Rechtsprechung ein interkommunaler Gebührenvergleich zur Klärung der Frage der Angemessenheit der in den Gebührensatz eingerechneten Kosten grundsätzlich für vertretbar gehalten ( OVG Koblenz, Urteil vom 17. Juni 2004 - 12 C 10660/04 -zitiert nach Juris), aber im vorliegenden Fall lässt allein der bloße Vergleich mit niedrigeren Straßenreinigungsgebühren in anderen Städten und Gemeinden nicht zwingend den Schluss auf eine Nichteinhaltung der kostenbezogenen Erforderlichkeit der angefallenen Kosten zu.Die Regelung mittelbarer Folgen von Vergaberechtsverstößen für die Gebühren- und Beitragspflicht überlässt das Europarecht vielmehr dem nationalen Recht (OVG Rheinland - Pfalz, Urteil vom 17. Juni 2004 -12 C 10660/04 -, zitiert nach Juris).
- OVG Niedersachsen, 02.03.2004 - 9 LA 28/04
Beitragserhebung - fehlende öffentliche Ausschreibung
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03
Denn nach der Rechtsprechung des Senats (zum Ausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 9. November 1999 - 9 L 1832/99 - NdsVBl 2000, 173 = NSt-N 2000, 98 ), auf den sich auch das erstinstanzliche Urteil stützt, hat ein etwaiger Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit der Festsetzung des Gebührensatzes in der Gebührensatzung zur Folge (ebenso zu Kosten des Grundstücksanschlusses Beschluss des Senats vom 2. März 2004, - 9 LA 28/04 - NSt-N 2004, 93).In derartigen Fällen muss die auftragserteilende Gemeinde nachweisen, dass die zugrunde gelegten Preise sich noch im Rahmen dessen bewegen, was das kostenbezogene Erforderlichkeitsprinzip voraussetzt ( Nds. OVG, Beschluss vom 2. März 2004, - 9 LA 28/04 - a. a. O.), d. h., ob die angefallenen Kosten angemessen sind.
- BVerwG, 09.12.1993 - 8 NB 5.93
Zulässigkeit der kumulativen Heranziehung von Vorderliegergrundstücken und …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03
Der Satzungsgeber ist nicht gezwungen, Straßenreinigungsgebühren nach dem Maß der konkreten Verschmutzungsverursachung zu bemessen oder - mit Blick hierauf- an Maß oder Art der Nutzung der Anliegergrundstücke auszurichten ( BVerwG, Beschluss vom 9. Dezember 1993-8 NB 5/93 -, KStZ 1994, 152-153).
- OVG Niedersachsen, 31.07.1998 - 1 L 2696/98
Ernstliche Zweifel; Richtigkeit eines Urteils; Erfolgswahrscheinlichkeit; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03
Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht schon dann vor, wenn überhaupt nur Gründe, ja nicht einmal, wenn sogar gewichtige Gründe gegen die Richtigkeit der Entscheidung angeführt werden können, so dass der Ausgang des Verfahrens als offen bezeichnet werden kann, sondern erst dann, wenn der Erfolg der Berufung wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen ( OVG Lüneburg, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 1 L 2696/98 - NdsRpfl 1999, 87 = NwVZ 1999, 431 = NdsVBl 1999, 93). - OVG Niedersachsen, 22.01.1999 - 9 L 1803/97
Abfallentsorgung; Öffentliche Ausschreibung; Gebührensatzfestsetzung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03
Denn der Senat hat in seiner Entscheidung vom 22. Januar 1999 (- 9 L 1803/97 - OVGE 48, 374 = NdsVBl 1999, 167 = KStZ 1999, 190 = NVwZ 1999, 1128 [OVG Niedersachsen 22.01.1999 - 9 L 1803/97] ) nicht darauf abgestellt, dass ein solcher Nachweis ausschließlich anhand der Vorschriften des Preisprüfungsrechts erfolgen muss (…vgl. auch Beschluss vom 2. März 2004 - a. a. O.) und nicht auf andere geeignete Weise gelingen kann. - OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 1832/99
Grundsätzliche Ausschreibungspflicht im; Ausschreibungspflicht; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.06.2005 - 9 LA 169/03
Denn nach der Rechtsprechung des Senats (zum Ausbaubeitragsrecht: Beschluss vom 9. November 1999 - 9 L 1832/99 - NdsVBl 2000, 173 = NSt-N 2000, 98 ), auf den sich auch das erstinstanzliche Urteil stützt, hat ein etwaiger Verstoß gegen die Ausschreibungspflicht nicht ohne weiteres die Unwirksamkeit der Festsetzung des Gebührensatzes in der Gebührensatzung zur Folge (ebenso zu Kosten des Grundstücksanschlusses Beschluss des Senats vom 2. März 2004, - 9 LA 28/04 - NSt-N 2004, 93).